Wenn ein Fahrzeug extrem aufwändig restauriert oder individuell umgebaut wurde, kann es ratsam sein es nicht zum Marktwert oder Wiederbeschaffungswert, sondern zum Wiederherstellungswert versichern zu lassen. Dieser bezeichnet den Betrag, der nachweislich aufgewendet werden mußte, um das Fahrzeug in den aktuellen Zustand zu versetzen.
In diesen Fällen verlangen Oldtimerversicherer grundsätzlich ein ausführliches Gutachten, das nicht nur den Fahrzeugzustand, sondern auch alle belegbaren Investitionen für Teile und Arbeitslohn dokumentiert; in der Regel geschieht dies durch Vorlage von Rechnungen. Aber auch, wenn Arbeiten von einer Privatperson durchgeführt wurden, kann deren Wert durch Stundenzettel oder ähnliches angerechnet werden.
Typische Fälle hierfür sind: